„Schwer alkoholabhängig“
Der hatte an jenem Tag einiges intus. „Sie waren schwer alkoholabhängig“, hielt Richter Stefan Götz dem Angeklagten vor. Die Blutprobe nach der Festnahme ergab einen Alkoholpegel von 2,97 Promille. Dies könne zusammen mit den eingeworfenen Tabletten (unter anderem Psychopharmaka) und den Joints eine „erhebliche wechselseitige Wirkungsverstärkung“ samt verminderter Schuldfähigkeit verursacht haben. Laut toxikologischem Gutachten aus der Tatnacht komme auch eine „krankhafte seelische Störung“ in Betracht, so der Richter. Er zitierte in diesem Zusammenhang ein Urteil des Amtsgerichts Lörrach, das den 29-Jährigen 2023 zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt hatte, weil dieser im Zustand verminderter Schuldfähigkeit einen schweren Einbruchsdiebstahl begangen hatte – und das ausgerechnet im Elternhaus seiner Freundin. Auch sonst hatte der 29-Jährige schon einiges auf dem Kerbholz, wie der Blick ins Bundeszentralregister zeigte. Seit 2014 hagelte es Verurteilungen, unter anderem wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln.
Dessen ungeachtet sahen alle Prozessbeteiligten beim 29-Jährigen Hopfen und Malz noch nicht als ganz verloren an. Die Staatsanwältin bekräftigte zwar, dass nach den Zeugenaussagen des Polizeibeamten und den ärztlichen Gutachten sämtliche Vorwürfe erwiesen seien und der Angeklagte diese Taten aufgrund seiner Alkoholisierung und seines Tabletten- und Cannabiskonsums im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen habe. Er habe in der Vergangenheit zudem eine Vielzahl an Vorstrafen angehäuft und eine „hohe Rückfälligkeit“ an den Tag gelegt.
„Positive Sozialprognose“
Für ihn spreche jetzt allerdings, dass er gegen sein Alkoholproblem mit Erfolg eine Therapie absolviert habe und sich seit einem Jahr nichts mehr habe zuschulden kommen lassen. Aufgrund dieser „positiven Sozialprognose“ plädierte sie für eine Gesamtstrafe von 14 Monaten, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt und mit Auflagen verbunden. Der Rechtsbeistand des Angeklagten schloss sich an und bat um ein „milde Strafe“, die seinem Mandanten eine „Perspektive“ biete. Dieser beteuerte in seinem Schlusswort, er sei fest entschlossen, seinen nun eingeschlagenen Weg fortzusetzen und sich künftig „vor Gericht nicht mehr blicken zu lassen“.